⚖️ Kurzfassung der Nutzungsbedingungen

(Die ausführliche Version findest du unten im aufklappbaren Bereich)

1. Allgemeines

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Website KingsCorp.at und alle von KingsCorp angebotenen digitalen Inhalte, Tools und Services. Durch Nutzung der Website erklärst du dich mit diesen Bedingungen einverstanden.

2. Nutzung der Inhalte

Alle Texte, Designs, Grafiken, Software und Tools sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung über den privaten Gebrauch hinaus ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.

3. Verantwortungsvolle Nutzung

Du darfst unsere Website und digitalen Dienste nicht für rechtswidrige oder schädliche Zwecke nutzen. Bei Verstößen kann der Zugang sofort gesperrt werden.

4. Haftung & Verfügbarkeit

KingsCorp haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir bemühen uns um stabile Verfügbarkeit, können diese aber nicht jederzeit garantieren.

5. Datenschutz

Deine Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung DSGVO-konform verarbeitet.

6. Änderungen & Recht

KingsCorp kann diese Bedingungen jederzeit anpassen. Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Villach, Kärnten.

© 2025 KingsCorp – Weblösungen & digitale Services

📘 Ausführliche Nutzungsbedingungen (17 §§ – vollständige rechtliche Version)

Die vollständige rechtliche Fassung der Nutzungsbedingungen mit allen 17 Paragraphen findest du hier. Sie enthält detaillierte Regelungen zu Lizenzrechten, Haftung, Urheberrecht, KI-Tools, Datenschutz, Sperrung, Streitbeilegung und mehr.

👉 Vollversion anzeigen unter: www.kingscorp.at/nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen von KingsCorp

Letzte Aktualisierung: 28. August 2025 Anbieter: KingsCorp, Österreich

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Online-Angebote und Leistungen der KingsCorp („KingsCorp“), insbesondere für Websites und Subdomains, Web-Apps, Plattformen, Schnittstellen (API/SDK), Chatbots, Generatoren, bereitgestellte Inhalte sowie hiermit verbundene Support-, Beratungs- und Schulungsleistungen.

(2) Erfasst sind Besucher, Nutzer und Kunden – sowohl Verbraucher im Sinne des KSchG als auch Unternehmer im Sinne des UGB –, soweit nicht im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Nutzern/Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, KingsCorp stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

(4) Zusätzlich zu diesen Nutzungsbedingungen können besondere Regelungen gelten (z. B. Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Agreements, Datenschutz-/Auftragsverarbeitungsvereinbarungen, Acceptable-Use-/Fair-Use-Policies). Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge (höchste Priorität zuerst):
– individuelle Vereinbarung,
– Angebot/Bestell- bzw. Auftragsbestätigung,
– Leistungsbeschreibung/SLA,
– diese Nutzungsbedingungen,
– Policies (einschließlich AUP/Fair-Use/Produkthinweise).

(5) Werden Dienste, Inhalte oder Komponenten von Drittanbietern eingesetzt, gelten deren Vertrags- und Datenschutzbedingungen ergänzend. Bei Open-Source-Bestandteilen gehen die jeweiligen Lizenzbedingungen vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.

(6) Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich weltweit, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere Verbraucher-, Datenschutz- oder Exportkontrollrecht) entgegenstehen.

(7) Maßgebliche Sprachfassung ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und entfalten keine abweichende Rechtswirkung.

(8) Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Nutzung abrufbare aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen. Regelungen zu Änderungen und zur Information hierüber ergeben sich ergänzend aus den Schlussbestimmungen.

(9) Zwingende Verbraucherrechte – insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) – bleiben unberührt.

§2 Leistungen von KingsCorp

(1) KingsCorp bietet Leistungen in den Bereichen Webdesign, Entwicklung, digitale Plattformen, E-Commerce, KI-gestützte Anwendungen, Beratung und Support.

(2) Leistungsumfang, Vergütung, Zeitpläne, Meilensteine sowie Liefergegenstände (Deliverables) ergeben sich aus Angebot, Vertrag, Leistungsbeschreibung oder Bestell-/Auftragsbestätigung. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Umsetzung je nach Projekt als Festpreis-, Pauschal- oder Time-&-Material-Leistung (agiles Vorgehen).

(3) KingsCorp behält sich vor, Leistungen im Rahmen technischer Weiterentwicklung, Sicherheits-, Performance- oder Kompatibilitätsanforderungen anzupassen, soweit dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(4) KingsCorp bietet insbesondere:
a) Entwicklung von Websites, digitalen Plattformen und Web-Apps, einschließlich UI/UX-Optimierung, responsiven Layouts, Design-Systemen und Komponentenbibliotheken,
b) Erstellung und Bereitstellung von Tools für Vereine (z. B. Satzungs-Generator, Protokollvorlagen, Mitgliederlisten-Tools),
c) Generierung rechtlicher Texte (Impressum, Datenschutz, AGB, Widerruf, NDA-Vorlagen) ohne Anspruch auf Rechtsberatung; die rechtliche Prüfung/Anpassung obliegt dem Kunden,
d) Entwicklung von Sicherheits- und Verschlüsselungs-Tools (z. B. Code-Generatoren, geschützte QR-Codes) sowie Härtungs- und Sicherheitskonzepte,
e) Bereitstellung eines Web-Editors zur Erstellung von Buttons, Panels, Snippets und UI-Elementen,
f) Beratung und Schulung in den Bereichen Webdesign, Automatisierung und KI-gestützte Anwendungen.

(5) Ergänzend können – soweit beauftragt – folgende Leistungen erbracht werden:
a) Schnittstellen/Integrationen (APIs, Payment, CRM/ERP, Newsletter),
b) Daten- und Content-Migration, Redirect-Konzepte und SEO-Grundlagen (insb. Core Web Vitals, Meta-Daten, strukturierte Daten),
c) Barrierefreiheit nach WCAG (Zielstufe gemäß Vereinbarung) und Performance-Optimierung,
d) Internationalisierung/Lokalisierung (i18n/L10n),
e) Hosting-, Deployment- und DevOps-Leistungen (z. B. CI/CD, Staging),
f) Monitoring, Protokollierung, Alarme, Backups und Restore-Tests,
g) Schulungen, Trainingsunterlagen, Admin-Guides und Nutzerhandbücher.

(6) Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde stellt rechtzeitig und in geeigneter Form sämtliche erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos), Zugänge (z. B. Hosting, CDN, App-Stores, DNS), Testdaten, Freigaben und Entscheidungen bereit. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkungen verlängern Fristen entsprechend und können gesondert vergütet werden.

(7) Drittanbieter, Lizenzen und Gebühren: Werden Dienste, Inhalte oder Komponenten von Drittanbietern (z. B. KI-APIs, Zahlungsdienste, Hosting, Schriftlizenzen) eingesetzt, gelten deren Vertrags- und Datenschutzbedingungen ergänzend. Entstehende Gebühren werden – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – gesondert abgerechnet. Verfügbarkeiten und Leistungsmerkmale solcher Drittanbieter liegen außerhalb der Verantwortung von KingsCorp.

(8) Open-Source-Bestandteile: Soweit Open-Source-Software eingesetzt wird, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen vorrangig, soweit sie abweichende Regelungen enthalten. Lizenzhinweise werden auf Anfrage bereitgestellt.

(9) Support: Art, Kanal, Reaktionszeiten und Eskalationswege richten sich nach dem jeweils gebuchten Paket oder einer gesonderten Servicevereinbarung (SLA). Ohne ausdrückliche SLA gelten angemessene Best-Effort-Reaktionszeiten während der üblichen Geschäftszeiten.

(10) Wartung und Betrieb: Laufende Wartung (z. B. Sicherheits-/Feature-Updates, Framework-Upgrades, Dependency-Pflege) und Betrieb (Monitoring, Backups, Uptime-Ziele) werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Uptime- oder Wiederherstellungsziele (RTO/RPO) gelten ausschließlich bei entsprechender Vereinbarung.

(11) Prototyping/MVP: Prototypen, Proof-of-Concepts und MVPs dienen der Validierung. Abweichungen von Produktionsanforderungen sind zulässig, sofern vereinbart; eine produktive Überführung bedarf ggf. zusätzlicher Hardening-/Qualitätssicherungsmaßnahmen.

(12) Übergabe und Dokumentation: Soweit vereinbart, umfasst die Übergabe Quelltexte/Artefakte, Build-/Deploy-Anweisungen, Konfigurations-/Betriebsdokumentation sowie Zugangsdaten (in sicherer Form). Schulungen und Handover-Sessions können zusätzlich vereinbart werden.

(13) Rechtstexte/Generatoren: Von KingsCorp generierte Rechtstexte und Vorlagen sind Muster und ersetzen keine Rechtsberatung. Der Kunde ist verpflichtet, solche Inhalte vor Verwendung rechtlich zu prüfen und – falls erforderlich – anwaltlich anpassen zu lassen.

(14) Datenschutz: Soweit KingsCorp im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA). Weitere datenschutzrechtliche Regelungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und ggf. vereinbarten Zusatzvereinbarungen.

(15) Abnahme und Gewährleistung: Regelungen zur Abnahme, Mängelrügen und Gewährleistung ergeben sich aus den hierfür vorgesehenen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bzw. des jeweiligen Vertrages.

§3 Nutzung der Website

(1) Zweck der Website
Die Website dient der Information über KingsCorp, der Kontaktaufnahme sowie der Nutzung bereitgestellter Online-Funktionen (z. B. Formulare, Downloads, Demos/Showcases). Für bestimmte Funktionen kann eine Registrierung erforderlich sein (siehe Benutzerkonten).

(2) Verfügbarkeit und Änderungen
KingsCorp bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, gewährleistet jedoch keine dauerhafte oder ununterbrochene Nutzbarkeit. Wartungen, Updates, Sicherheits-Patches, höhere Gewalt oder Störungen können zu Einschränkungen oder Ausfällen führen. KingsCorp behält sich vor, Inhalte, Struktur und Funktionen der Website jederzeit anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, soweit dadurch wesentliche vertragliche Pflichten nicht betroffen sind.

(3) Zugangs- und Systemvoraussetzungen
Die Nutzung setzt geeignete Endgeräte, aktuelle Browser-Versionen sowie Internetzugang voraus. Kompatibilitäten können je nach Gerät/Browser variieren. Kosten des Internetzugangs trägt der Nutzer.

(4) Zulässige Nutzung / Gesetzeskonformität
Die Website darf nur im Rahmen der geltenden Gesetze, dieser Nutzungsbedingungen sowie ggf. zusätzlicher Richtlinien (z. B. Acceptable-Use-Policy) genutzt werden. Export-/Sanktionsvorschriften und Jugendschutz sind zu beachten.

(5) Verbotene Handlungen (nicht abschließend)
Insbesondere untersagt sind:
a) automatisiertes Auslesen oder Massendownloads (Scraping, Crawler, Bots) außerhalb dessen, was durch gängige Browsernutzung, robots.txt oder ausdrücklich freigegebene Schnittstellen (API/SDK) erlaubt ist,
b) Umgehung, Schwächung oder Testen technischer Schutz-, Sicherheits- oder Zugriffskontrollmechanismen (z. B. Rate-Limits, Captchas, Authentifizierung),
c) Eindringen in Systeme, Port-Scanning, Brute-Force-Angriffe, SQL/Script-Injection, Man-in-the-Middle-Angriffe oder sonstige unbefugte Zugriffe,
d) Verbreitung von Schadcode (Viren, Würmern, Trojanern), Phishing, Spam, DDoS-Angriffen oder sonstigen Aktionen, die Verfügbarkeit/Integrität beeinträchtigen,
e) Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken, inkl. Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechten Dritter,
f) Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Versuche, den Quellcode zu ermitteln, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt,
g) Umgehung von Nutzungsbeschränkungen (z. B. Geo-Blocking, Sitzungen, Bezahlschranken),
h) Framing/Mirroring/Re-Hosting wesentlicher Inhalte ohne Zustimmung oder der Anschein, es handle sich um eigene Inhalte/Angebote,
i) systematische Auswertung der Inhalte zum Zweck des Trainings externer KI-/ML-Modelle ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von KingsCorp,
j) jede Nutzung, die unverhältnismäßige Last auf der Infrastruktur verursacht oder die Stabilität/Performance der Website beeinträchtigt.

(6) Inhalte und Rechte
Sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verbleiben sämtliche Rechte an Inhalten (Texte, Layouts, Grafiken, Code, Medien) bei KingsCorp oder den jeweils Berechtigten. Eine über das Ansehen/Lesen im Browser hinausgehende Nutzung (insb. Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Weitergabe) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.

(7) Nutzerbeiträge/Formulare
Übermittelte Inhalte (z. B. über Kontakt- oder Upload-Formulare) dürfen keine Rechte Dritter verletzen, keine rechtswidrigen Inhalte enthalten und keine Schadsoftware einschleusen. Sende keine vertraulichen Informationen, sofern dies nicht erforderlich oder vereinbart ist. Der Nutzer stellt KingsCorp von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung resultieren.

(8) Links und Inhalte Dritter
Die Website kann auf externe Seiten/Dienste verweisen. Für deren Inhalte, Verfügbarkeit und Sicherheit sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter verantwortlich. KingsCorp macht sich fremde Inhalte nicht zu eigen.

(9) Sicherheit / Responsible Disclosure
Sicherheitsrelevante Beobachtungen können verantwortungsbewusst an KingsCorp gemeldet werden (Responsible-Disclosure). Aktive Angriffe, Ausnutzung oder öffentliche Offenlegung ohne vorherige Abstimmung sind untersagt.

(10) Fair Use und Lastbegrenzung
KingsCorp kann zur Sicherung des Betriebs angemessene Nutzungsgrenzen (z. B. Anfragen pro Zeitfenster) setzen oder technische Maßnahmen einsetzen und bei Missbrauch Zugriffe beschränken, sperren oder beenden.

(11) Sperrung/Beendigung der Nutzung
Bei konkreten Anhaltspunkten für Verstöße gegen diese Bedingungen oder gesetzliche Vorschriften kann KingsCorp Inhalte entfernen, Zugriffe temporär einschränken oder dauerhaft sperren und erforderlichenfalls rechtliche Schritte einleiten.

(12) Haftungsausschluss für Informationen
Bereitgestellte Informationen sind sorgfältig recherchiert; gleichwohl können Fehler/Änderungen auftreten. Verbindlich sind ausschließlich individuelle Vereinbarungen/Verträge. Rechtstexte/Generatoren auf der Website ersetzen keine Rechtsberatung.

(13) Datenschutz und Cookies
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Cookies/Tracking und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit KingsCorp personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt zusätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA), wenn vereinbart.

(14) Minderjährige
Sofern keine abweichende Altersfreigabe angegeben ist, richtet sich die Website an volljährige Nutzer. Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten, soweit gesetzlich erforderlich.

(15) Regionale Beschränkungen
KingsCorp kann den Zugriff aus bestimmten Ländern/Regionen beschränken, wenn rechtliche Vorgaben oder Sicherheitsgründe dies nahelegen.

(16) Vorbehalt weiterer Regelungen
Spezielle Regelungen für APIs, SDKs, Download-Pakete oder Beta-Funktionen können ergänzend gelten; bei Widersprüchen gehen diese Sonderbedingungen vor.

§4 Benutzerkonten

(1) Einrichtung und Berechtigung
Für die Nutzung bestimmter Funktionen ist ein Benutzerkonto erforderlich. Konten dürfen nur von volljährigen Nutzern oder – bei Minderjährigen – mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten angelegt und genutzt werden. Konten sind personengebunden und, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht übertragbar.

(2) Angaben bei Registrierung
Bei Registrierung und Nutzung sind richtige, vollständige und aktuelle Angaben zu machen; Änderungen (z. B. Name, E-Mail, Firma, Rechnungsdaten) sind unverzüglich zu aktualisieren. Die Verwendung von Alias-/Wegwerf-E-Mails oder irreführenden Identitäten ist untersagt.

(3) Zugangsdaten und Sicherheit
Nutzer sind verpflichtet, Zugangsdaten (Passwörter, Wiederherstellungscodes, 2FA-Tokens) geheim zu halten und vor Missbrauch zu schützen. Hierzu gehören starke Passwörter, die getrennte Verwahrung von 2FA-Codes, das Sperren von Endgeräten sowie das Abmelden auf gemeinsam genutzten Geräten. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig; Team-/Mehrplatznutzung setzt entsprechend eingerichtete Zugänge voraus.

(4) Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
KingsCorp kann aus Sicherheitsgründen die Aktivierung oder Durchsetzung von 2FA verlangen. Bei Verlust von 2FA-Geräten/-Codes kann KingsCorp eine Identitätsprüfung (z. B. über verifizierte Kontaktwege oder geeignete Nachweise) verlangen, bevor die Wiederherstellung erfolgt.

(5) Verdacht auf Missbrauch / Sicherheitsvorfälle
Besteht der Verdacht eines unbefugten Zugriffs, Datenabflusses oder sonstigen Sicherheitsvorfalls, ist KingsCorp unverzüglich zu informieren. KingsCorp ist berechtigt, betroffene Konten vorläufig zu sperren, Passwörter zurückzusetzen, Sitzungen zu beenden und weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Nutzer haben bei der Aufklärung mitzuwirken.

(6) Verantwortlichkeit für Kontohandlungen
Handlungen, die unter Verwendung der Zugangsdaten erfolgen, werden dem Kontoinhaber zugerechnet, es sei denn, er weist nach, dass ein Missbrauch trotz angemessener Schutzmaßnahmen ohne sein Verschulden erfolgt ist.

(7) Team-/Unternehmenskonten
Bei Organisations-/Teamkonten verwaltet der benannte Administrator Rollen und Berechtigungen der Nutzer („Seats“) und ist für deren Einrichtung, Änderung und Löschung verantwortlich. Die Organisation haftet für Handlungen ihrer Nutzer, die im Organisationskonto agieren. Die Zuweisung von Lizenzen/Sitzen richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

(8) Unzulässige Nutzung von Konten
Untersagt sind u. a. die Umgehung von Zugriffsbeschränkungen, der Betrieb mehrerer Konten zur Umgehung von Limits, das Teilen eines Einplatz-Kontos zwischen mehreren Personen, Identitäts-/Marken-Imitation, die Verwendung kompromittierter Zugangsdaten sowie jede Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken.

(9) Inhalte im Konto / Datensicherung
Nutzer sind für im Konto gespeicherte Inhalte selbst verantwortlich. Sofern keine gesonderte Wartungs-/Betriebsvereinbarung (z. B. SLA mit Backups) besteht, schuldet KingsCorp keine Datensicherung über den gesetzlichen Mindestumfang hinaus; eine lokale Sicherung durch den Nutzer wird empfohlen.

(10) Supportzugriffe
Zur Fehleranalyse kann KingsCorp – wenn erforderlich und nach vorheriger Zustimmung des Nutzers/Administrators – zeitweise auf Konto-Inhalte oder Protokolle zugreifen. KingsCorp wahrt dabei Vertraulichkeit und Datensparsamkeit.

(11) Inaktivität und Aufbewahrung
KingsCorp kann inaktive Konten nach angemessener vorheriger Ankündigung sperren oder löschen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. abrechnungsrelevante Daten) bleiben unberührt; solche Daten können auch nach Kontolöschung für den gesetzlich erforderlichen Zeitraum gespeichert bleiben.

(12) Kündigung und Löschung durch den Nutzer
Nutzer können ihr Konto – soweit keine abweichenden Vertragsbindungen entgegenstehen – kündigen und die Löschung verlangen. Soweit technisch zumutbar, stellt KingsCorp vor der Löschung eine Exportmöglichkeit bereit. Rechtliche Aufbewahrungspflichten können einer vollständigen Löschung einzelner Daten entgegenstehen.

(13) Sperrung, Einschränkung und Beendigung durch KingsCorp
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, bei Sicherheitsrisiken, begründetem Missbrauchsverdacht oder aus zwingenden rechtlichen Gründen kann KingsCorp Konten oder einzelne Funktionen einschränken, vorläufig sperren oder ordentlich kündigen. Das gilt insbesondere bei Zahlungsverzug, missbräuchlicher Nutzung, Manipulationen oder wiederholten Policy-Verstößen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(14) Wiederherstellung und Identitätsprüfung
Vor der Wiederherstellung eines Zugangs (z. B. nach Sperre, 2FA-Verlust) kann KingsCorp eine angemessene Identitätsprüfung verlangen. Lehnt der Nutzer die Prüfung ab oder gelingt sie nicht, kann die Wiederherstellung abgelehnt werden, um Missbrauch zu verhindern.

(15) Gebühren und Abrechnung
Soweit die Kontonutzung mit Gebühren verbunden ist (z. B. Lizenz, Sitz-Modelle, Zusatzmodule), gelten die entsprechenden Entgeltregelungen der Angebote/Verträge. Bei Zahlungsverzug kann der Zugang eingeschränkt oder ausgesetzt werden, bis offene Beträge ausgeglichen sind.

(16) Rechtliche Rahmenbedingungen
Datenschutzrechtliche Aspekte ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und – soweit KingsCorp als Auftragsverarbeiter tätig wird – aus einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA). Verbraucherrechte nach KSchG bleiben unberührt.

§5 Inhalte, Urheberrechte und Lizenzen

(1) Urheberschaft
Sämtliche von KingsCorp erstellten Inhalte – insbesondere Designs, Layouts, Quellcode, Skripte, Textbausteine, Grafiken, Audio/Video, Datenschemata, Dokumentationen und sonstige Arbeitsergebnisse (zusammen „Leistungsergebnisse“) – sind urheberrechtlich geschützt. Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – bei KingsCorp. Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

(2) Lizenzgewährung nach Zahlung
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde eine einfache (nicht-exklusive), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Leistungsergebnisse im vertraglich vereinbarten Umfang (Zweck, Medien/Kanäle, Produkte/Projekte, Domains/Apps). Soweit nicht anders vereinbart, ist die Lizenz räumlich und zeitlich unbeschränkt, aber auf den vereinbarten Zweck beschränkt.

(3) Nutzungsumfang & Zweckbindung
Jede Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus (z. B. neue Produkte/Projekte, zusätzliche Domains/Apps, Print-/Out-of-Home, großvolumige Werbekampagnen, Weiterentwicklung durch Dritte) bedarf einer vorherigen schriftlichen Erweiterungslizenz. Soweit im Angebot/Vertrag enthalten, gilt die Nutzung für die dort benannten Systeme/Plattformen/Umgebungen.

(4) Vorbehalte bis zur Zahlung / Verzug
Vor vollständiger Zahlung erteilt KingsCorp nur widerrufliche, auf Test/Abnahme beschränkte Nutzungsrechte. Bei Zahlungsverzug oder wesentlichem Vertragsverstoß kann KingsCorp Nutzungsrechte aussetzen oder widerrufen; der Kunde hat in diesem Fall die Nutzung einzustellen.

(5) Unzulässige Handlungen
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig sind insbesondere: Weitergabe, Verkauf, Überlassung oder Unterlizenzierung an Dritte; Verfremdung/Bearbeitung außerhalb des vereinbarten Zwecks; Entfernung von Schutz- oder Urhebervermerken; Re-Branding; Wiederverwendung von Komponenten außerhalb des Projekts; öffentliche Bereitstellung von Quellmaterial (außer soweit Open-Source-Lizenzen dies verlangen).

(6) Quell- und Arbeitsdateien
Die Überlassung editierbarer Projekt-/Designdateien (z. B. Figma/PSD/AI), Rohquellcode jenseits der vereinbarten Deliverables, Build-/Projektkonfigurationen oder interner Templates/Boilerplates ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Bereitgestellte Repositories/Artefakte ergeben sich aus Angebot/Vertrag.

(7) Drittmaterialien (Stock, Schriftarten, Bibliotheken)
Werden Drittinhalte eingesetzt (z. B. Stock-Medien, Schriftlizenzen, UI-Kits, Iconsets, Frameworks, Bibliotheken), gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen ergänzend. Soweit nicht ausdrücklich inkludiert, beschafft der Kunde die erforderlichen Lizenzen selbst und hält KingsCorp von Ansprüchen Dritter frei. Einschränkungen (z. B. Desktop- vs. Web-Font, Domain-Bindung, Sitz-/Pageview-Limits) sind einzuhalten.

(8) Open-Source-Software
Für eingesetzte Open-Source-Bestandteile gelten die entsprechenden Lizenzen vorrangig, sofern sie abweichende Regelungen enthalten (etwa Copyleft-Pflichten, Attribution, Bereitstellung von Quellcode für Modifikationen). KingsCorp stellt auf Anfrage eine Komponenten-/Lizenzliste bereit. Der Kunde beachtet resultierende Pflichten im Betrieb/Weitervertrieb.

(9) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Der Kunde garantiert, dass von ihm gelieferte Inhalte/Materialien (Texte, Medien, Marken/Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Er stellt KingsCorp von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung resultieren, und trägt damit verbundene angemessene Kosten (inkl. Rechtsverteidigung).

(10) Generierte Inhalte und Rechtstexte
Von KingsCorp bereitgestellte generative Inhalte – z. B. NDA-Vorlagen, Satzungen, AGB, Datenschutztexte, QR-Codes, Text-/Code-Generator-Ergebnisse – dienen ausschließlich der internen Nutzung durch den Kunden als Muster/Entwurf. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und entfalten keine Gewähr für rechtliche Wirksamkeit oder Vollständigkeit, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders zugesichert. Der Kunde ist verpflichtet, derartige Inhalte vor Einsatz rechtlich prüfen zu lassen.

(11) Hintergrundrechte & Know-how
Vorbestehende oder unabhängig entwickelte Werkzeuge, Libraries, Templates, Methoden, Designs, Snippets und sonstiges Know-how von KingsCorp („Background IP“) verbleiben im Eigentum von KingsCorp. Soweit Background IP in Leistungsergebnisse einfließt, erhält der Kunde die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte in dem für den Vertragszweck notwendigen Umfang; weitergehende Rechte werden nicht übertragen.

(12) Referenznennung & Portfolio
KingsCorp darf das Projekt (Name/Logo des Kunden, Screenshots, kurze Beschreibung) zu Referenz- und Portfoliozwecken in angemessenem Umfang nutzen (Website, Pitch-Decks, Social, Award-Einreichungen), sofern der Kunde dem nicht aus berechtigten Gründen vorab oder nachträglich widerspricht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben gewahrt.

(13) Marken und Kennzeichen
Die Nutzung von Kundenmarken/-logos durch KingsCorp erfolgt nur zur Projektdurchführung, Dokumentation und – wie vorstehend – zu Referenzzwecken. Weitergehende Markenrechte werden nicht eingeräumt. Umgekehrt bedarf jede Nutzung der Marken/Logos von KingsCorp durch den Kunden einer vorherigen Zustimmung.

(14) Feedback und Vorschläge
Übermittelt der Kunde Feedback, Ideen oder Verbesserungsvorschläge, räumt er KingsCorp eine unentgeltliche, nicht exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz ein, diese zur Verbesserung von Produkten/Services zu nutzen.

(15) Vertragsbeendigung
Beendet der Kunde den Vertrag oder wird er aus wichtigem Grund beendet, bleiben bis dahin eingeräumte Nutzungsrechte für bereits vergütete Leistungsergebnisse bestehen, soweit nicht ein vertraglicher Widerrufs-/Rückrufvorbehalt greift oder zwingende rechtliche Gründe entgegenstehen. Test-/Abnahme-Nutzungsrechte erlöschen mit Beendigung.

(16) Buy-out / Exklusivität (optional)
Wünscht der Kunde exklusive Rechte, einen erweiterten Rechtekauf („Buy-out“) oder die Übertragung bestimmter Verwertungsrechte, ist dies gesondert zu vereinbaren und angemessen zu vergüten. Gesetzlich nicht übertragbare Rechte (insb. Urheberpersönlichkeitsrechte) bleiben unberührt.

(17) Schutzvermerke
Urheber-, Lizenz- und Herkunftsvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden, sofern dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung zwingend erforderlich ist oder abweichend vereinbart wurde.

(18) Rechtsfolgen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Lizenzbestimmungen kann KingsCorp die Nutzung untersagen, Schadensersatz geltend machen und – soweit rechtlich zulässig – bereits erteilte Nutzungsrechte widerrufen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§6 Zulässige Nutzung

(1) Grundsatz
Nutzer verpflichten sich, die Leistungen von KingsCorp ausschließlich rechtmäßig, verantwortungsvoll und im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen sowie ggf. ergänzenden Richtlinien (z. B. Acceptable-Use-Policy, Datenschutzbestimmungen) zu verwenden.

(2) Verbotene Zwecke
Untersagt sind insbesondere rechtswidrige, diskriminierende, diffamierende, belästigende, jugendschutzwidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzungen sowie Aufrufe zu Gewalt oder Hass.

(3) Technische Angriffe und Störungen
Verboten sind die Verbreitung von Schadsoftware, Spam, Phishing, Passwort-/Brute-Force-Angriffe, Port-Scans, Injection-Angriffe, DDoS-/DoS-Angriffe, Man-in-the-Middle sowie jede Form unbefugter Zugriffe oder Störungen der Integrität/Verfügbarkeit von Systemen.

(4) Umgehung von Schutzmaßnahmen
Es ist untersagt, Authentifizierungs-, Autorisierungs-, Rate-Limit-, Captcha-, DRM- oder sonstige Sicherheits- und Zugriffskontrollen zu umgehen, zu manipulieren oder zu testen, sofern hierfür keine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis von KingsCorp besteht.

(5) Automatisiertes Auslesen und Massenabfragen
Nicht erlaubt sind automatisiertes Auslesen (Scraping/Crawling), Massen-Downloads oder systematische Datenerhebungen außerhalb dessen, was durch gängige Browsernutzung, robots.txt oder ausdrücklich freigegebene Schnittstellen (API/SDK) gestattet ist.

(6) Rechte Dritter und Daten
Die Nutzung darf keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Geschäftsgeheimnisrechte Dritter verletzen. Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen der geltenden Gesetze und vertraglicher Vereinbarungen verarbeitet werden.

(7) Hochrisiko-Kontexte
Die Nutzung in sicherheitskritischen Bereichen (z. B. Medizin, Notfall-/Einsatzsysteme, Luft-/Raumfahrt, Energie-/Kritische Infrastruktur) oder für automatisierte Entscheidungen mit erheblicher Rechtswirkung bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung; andernfalls ist sie unzulässig.

(8) Export-/Sanktionsvorschriften
Exportkontroll-, Sanktions-, Embargo- und sonstige Außenwirtschaftsregelungen sind einzuhalten. KingsCorp kann Zugriffe aus bestimmten Regionen einschränken.

(9) Ressourcen- und Fair-Use
KingsCorp kann zur Sicherung des Betriebs angemessene Nutzungsgrenzen (z. B. Anfragen pro Zeitfenster, Speicher-/Bandbreitenlimits) vorgeben. Missbräuchliche Lastverursachung ist untersagt.

(10) Reverse Engineering
Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Versuche, Quellcode abzuleiten, sind untersagt, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt oder ausdrücklich gestattet.

(11) Generierte Inhalte, Vereinsdokumente, Rechtstexte und Sicherheits-Tools
a) Von KingsCorp generierte Inhalte (u. a. Vereinsdokumente, Satzungen, AGB, Datenschutztexte, NDAs, QR-/Sicherheits-Tools) dienen als Muster/Entwurf und ersetzen keine Rechtsberatung.
b) Solche Inhalte dürfen nicht ohne klaren Hinweis auf die Änderung verfälscht oder so genutzt werden, dass der Eindruck einer rechtlich geprüften Fassung entsteht.
c) Eine Weitergabe, der Verkauf, die Unterlizenzierung oder das öffentliche Anbieten dieser generierten Inhalte an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von KingsCorp untersagt.
d) Bei Änderungen ist ein eindeutiger Änderungsvermerk aufzunehmen (z. B. „Kundenänderung vom [Datum] — keine Rechtsprüfung“).

(12) Trainings- und Re-Use-Beschränkungen
Die systematische Nutzung der Inhalte/Outputs der KingsCorp-Leistungen zum Training externer KI/ML-Modelle, zur Datensatz-Aggregation oder zum Aufbau konkurrierender Dienste ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht gestattet.

(13) Verantwortliche Offenlegung
Sicherheitsrelevante Feststellungen sind vertraulich und ohne Ausnutzung an KingsCorp zu melden („Responsible Disclosure“). Öffentliche Offenlegung vor angemessener Abhilfe ist untersagt.

(14) Mitwirkungspflichten
Nutzer sorgen für aktuelle, richtige Angaben, sichere Endgeräte (aktueller Patch-Stand) und angemessene Zugangssicherung (starke Passwörter, 2FA, Schutz vor unbefugtem Zugriff). Verdachtsfälle sind unverzüglich zu melden.

(15) Maßnahmen bei Verstößen
KingsCorp kann bei Verstößen Inhalte entfernen, Zugriffe beschränken, Konten sperren oder kündigen, Logs sichern, Behörden informieren sowie zivil-/strafrechtliche Schritte einleiten. Verstöße können zu Schadensersatz-, Aufwendungsersatz- und Unterlassungsansprüchen führen.

(16) Beweis- und Protokollierung
KingsCorp kann zur Missbrauchsabwehr und Fehleranalyse in angemessenem Umfang technische Protokolle (z. B. Zeitpunkte, IP-/User-Agent-Informationen) verarbeiten – im Einklang mit Datenschutzrecht.

(17) Vorbehalt spezieller Bedingungen
Für einzelne Funktionen (APIs, SDKs, Beta-Features, Downloads) können besondere Nutzungsbedingungen gelten, die im Konfliktfall vorrangig sind.

(18) Unwirksamkeit einzelner Regeln
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses § 6 unberührt.

§7 KI-spezifische Bedingungen

(1) Charakter der KI-Funktionen
Die von KingsCorp bereitgestellten KI-Funktionen erzeugen Inhalte probabilistisch. Es können sachliche Fehler, Auslassungen, Verzerrungen („Bias“) oder sog. „Halluzinationen“ auftreten. Quellenangaben können unvollständig oder fehlerhaft sein; Inhalte können veralten.

(2) Keine Fachberatung
KI-Outputs stellen weder Rechts-, Medizin- noch sonstige fachliche Beratung dar. Entscheidungen mit fachlicher, rechtlicher, finanzieller oder sicherheitsrelevanter Tragweite dürfen nicht ausschließlich auf KI-Outputs gestützt werden.

(3) Prüf- und Sorgfaltspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, KI-Inhalte vor Verwendung eigenständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit zu prüfen und, wenn erforderlich, fachkundig gegenzuprüfen (Human-in-the-Loop). Dies gilt insbesondere für Rechtstexte, Verträge, Vereinsdokumente, Sicherheits-/QR-Artefakte sowie sicherheitsrelevante Konfigurationen.

(4) Rechte Dritter
Für KI-Outputs können Urheber-, Leistungs-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte Dritter sowie lauterkeitsrechtliche Vorgaben gelten. Die Klärung und Einhaltung dieser Rechte obliegt dem Kunden. Der Kunde hält KingsCorp von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung von KI-Outputs resultieren.

(5) Unzulässige bzw. zustimmungsbedürftige Verwendungen
Untersagt sind insbesondere:
a) Deepfakes/Identitätsimitationen ohne klare Kennzeichnung und erforderliche Einwilligungen bzw. gesetzliche Grundlage,
b) biometrische Identifikation, Emotionserkennung oder Überwachung ohne Rechtsgrundlage,
c) Beeinflussung von Wahlen/öffentlicher Meinungsbildung durch manipulative KI-Praktiken,
d) Erstellung/Verbreitung rechtswidriger, diskriminierender, verleumderischer, jugendschutzwidriger oder gewaltverherrlichender Inhalte,
e) Umgehung von Sicherheits-/Moderationsmechanismen,
f) Training/Feeding externer Modelle mit KingsCorp-Outputs ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung.
Hochrisiko-Einsätze (z. B. Medizin, Notfallwesen, kritische Infrastrukturen) bedürfen vorab einer schriftlichen Sondervereinbarung.

(6) Kennzeichnungspflichten
Soweit rechtlich, branchenüblich oder vertraglich geboten, kennzeichnet der Kunde KI-erstellte Inhalte als solche. Falls Wasserzeichen/Metadaten zur Erkennbarkeit eingesetzt werden, dürfen diese nicht entfernt oder verfälscht werden.

(7) Eingaben (Prompts), Inhalte und Vertraulichkeit
Der Kunde übermittelt nur solche Eingaben (Prompts/Dateien/Daten), an denen er die nötigen Rechte besitzt und die keine Geheimnisse Dritter verletzen. Sensible personenbezogene Daten oder Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse sollen nur übermittelt werden, wenn dies vertraglich vorgesehen ist (inkl. AVV/DPA) und geeignete Sicherheitsmaßnahmen vereinbart wurden.

(8) Datenverarbeitung & Datenschutz
Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Funktionen erfolgt ausschließlich im Rahmen der Datenschutzerklärung, der vertraglichen Regelungen und – soweit einschlägig – eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV/DPA). KingsCorp verarbeitet Protokolldaten in angemessenem Umfang zur Fehleranalyse, Sicherheit und Missbrauchsabwehr unter Beachtung des Datenschutzrechts.

(9) Verwendung von Kundendaten zur Qualitätsverbesserung
Eine Nutzung von Kundeninhalten/Prompts zur Verbesserung von Modellen oder Services erfolgt nur auf Basis einer ausdrücklichen Vereinbarung (Opt-in) oder in aggregierter/anonymisierter Form ohne Personenbezug. Gesetzliche Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten bleiben gewahrt.

(10) Drittanbieter
Teile der KI-Funktionen werden durch Drittanbieter bereitgestellt. Deren Nutzungs-, Lizenz- und Datenschutzbedingungen gelten ergänzend; Verfügbarkeit, Latenz und Funktionsumfang können variieren. KingsCorp ist für Störungen außerhalb eigener Sphäre nicht verantwortlich.

(11) Rechte an KI-Outputs
Soweit KingsCorp an den KI-Outputs Rechte hält und soweit nicht in § 5 (insbesondere für Rechtstexte/Generatoren/Sicherheits-Tools) abweichend geregelt, erhält der Kunde eine einfache, nicht übertragbare Nutzungsbefugnis an den von ihm generierten Ausgaben für den vertraglich vereinbarten Zweck. Rechte an Trainingsdaten, Modellen, Verfahren, Prompts von KingsCorp sowie Background-IP werden nicht übertragen. Rechte Dritter an im Output enthaltenen Elementen bleiben unberührt.

(12) Servicegrenzen, Moderation und Rate-Limits
Zur Sicherung von Sicherheit und Stabilität kann KingsCorp Inhalte filtern/moderieren, Anfragen begrenzen, blockieren oder drosseln und Modell-/Version-Wechsel vornehmen. Dadurch kann sich das Verhalten/der Output der KI ändern.

(13) Erklärbarkeit und Transparenz
KingsCorp bemüht sich um nachvollziehbare Hinweise zum Einsatz und zur Konfiguration der KI. Eine vollständige technische Erklärbarkeit jedes Outputs ist jedoch nicht geschuldet.

(14) Aktualisierungen und Modellwechsel
KingsCorp darf Modelle, Prompt-Pipelines, Sicherheitsschichten und Parameter anpassen, um Qualität, Sicherheit, Compliance und Performance zu verbessern. Wesentliche Änderungen mit Auswirkungen auf vereinbarte Leistungsmerkmale werden angemessen kommuniziert.

(15) Haftung
Für Schäden aus der Nutzung unkontrollierter KI-Inhalte haftet KingsCorp nicht; im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen dieser Nutzungsbedingungen. Zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(16) Export-/Sanktionsrecht und regionale Beschränkungen
Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften sind einzuhalten. KingsCorp kann den Zugriff aus bestimmten Ländern/Regionen einschränken, wenn rechtliche oder sicherheitsrelevante Gründe dies erfordern.

(17) Beendigung und Fortwirkung
Mit Beendigung der Nutzung enden bereitgestellte Zugriffe auf KI-Funktionen. Bereits rechtmäßig eingeräumte Nutzungsrechte an Outputs bleiben unberührt, soweit keine Widerrufs-/Rückrufgründe greifen oder zwingendes Recht entgegensteht.

(18) Verhältnis zu Spezialbedingungen
Für einzelne KI-Module (z. B. APIs, SDKs, Beta-Features) können besondere Bedingungen gelten; bei Widerspruch gehen diese Spezialbedingungen vor.

§8 Angebote, Preise, Zahlung

(1) Freibleibende Angebote
Angebote von KingsCorp sind freibleibend und unverbindlich, bis sie schriftlich (z. B. per E-Mail/Auftragsbestätigung) angenommen bzw. bestätigt werden. Ein Projektstart setzt die Bestätigung des Leistungsumfangs voraus.

(2) Geltungsdauer / Bindefrist
Soweit im Angebot nicht anders angegeben, sind Angebote 30 Tage gültig. Nach Fristablauf kann KingsCorp Preise, Termine und Konditionen neu kalkulieren.

(3) Preise, Währung, Steuern
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich gesetzlicher Steuern/Abgaben. Nicht im Preis enthaltene Auslagen (z. B. Reisen, Spesen, Kurier, Datenträger) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Anfallende Bank-/Transaktionsgebühren sowie Währungsumrechnungen trägt der Kunde.

(4) Drittanbietergebühren
Gebühren für Drittanbieter (z. B. Lizenzen, APIs, Hosting, Schriften, Zahlungsdienste, Cloud-Ressourcen) werden – sofern nicht ausdrücklich inkludiert – gesondert in Rechnung gestellt („Durchläufer“). Änderungen von Drittpreisen oder Wechselkurseffekte können an den Kunden weitergegeben werden, insbesondere bei Verlängerungen/Erneuerungen.

(5) Leistungsumfang, Änderungen, Mehraufwand
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Vertrag/Leistungsbeschreibung. Änderungen (Change Requests), Ergänzungen oder Mehrleistungen (z. B. zusätzliche Iterationen, Inhalte, Integrationen) werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet – bei Festpreisen als Nachtrag, bei Time-&-Material nach vereinbarten Stundensätzen. Terminpläne verlängern sich angemessen.

(6) Abrechnung und Teilrechnungen
KingsCorp ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen/Anzahlungen zu verlangen und nach Projektfortschritt oder monatlich (Time-&-Material) Teilrechnungen zu stellen. Mit Abnahme/Produktivsetzung kann eine Schlussrechnung erfolgen.

(7) Zahlungsfristen
Zahlungen sind innerhalb der in Angebot/Rechnung angegebenen Frist zu leisten; fehlt eine Angabe, gilt eine Frist von 14 Kalendertagen netto ab Rechnungsdatum. Zahlungen erfolgen ungekürzt und ohne Skontoabzug, sofern nicht schriftlich vereinbart.

(8) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist KingsCorp berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verlangen sowie angemessene Mahn- und Betreibungskosten geltend zu machen. KingsCorp kann Leistungen zurückbehalten, Liefer-/Leistungstermine anpassen, Zugänge sperren und die weitere Tätigkeit bis zum Ausgleich offener Beträge aussetzen.

(9) Eigentums- und Rechtevorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben gelieferte Sachen, Arbeitsergebnisse und eingeräumte Nutzungsrechte im Eigentum bzw. unter Rechtevorbehalt von KingsCorp. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung erhält der Kunde vor vollständiger Zahlung lediglich widerrufliche Test-/Abnahmerechte.

(10) Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

(11) Rechnungsstellung / elektronische Form
Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang schriftlich zu erheben; unterbleibt dies, gilt die Rechnung als genehmigt (gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt).

(12) Dauerleistungen / Preisänderungen
Bei laufzeitgebundenen Leistungen (z. B. Wartung, Betrieb, Lizenzen) kann KingsCorp Preise für zukünftige Leistungszeiträume anpassen, insbesondere bei gestiegenen Lizenz-, Infrastruktur- oder Lohnkosten. Anpassungen werden rechtzeitig vor Wirksamwerden mitgeteilt; gesetzliche Sonderkündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

(13) Stornierungen und Termine
Für fest vereinbarte Workshops/Schulungen/On-Site-Termine können bei kurzfristiger Stornierung Ausfallkosten anfallen. Soweit nicht anders vereinbart: 50 % bei Storno 5–2 Werktage vor Termin, 100 % bei Storno < 2 Werktage; bereits angefallene Auslagen werden zusätzlich berechnet.

(14) Reisekosten und Reisezeit
Bei Vor-Ort-Leistungen werden Reisekosten (Bahn/Flug/Hotel/ÖPNV/Taxi) und Spesen nach Nachweis abgerechnet; Reisezeiten können – sofern vereinbart – anteilig zu den geltenden Sätzen vergütet werden.

(15) Guthaben/Kontingente
Im Voraus erworbene Stunden-/Service-Kontingente unterliegen der im Angebot genannten Gültigkeitsdauer; mangels Angabe verfallen nicht genutzte Kontingente 12 Monate nach Kauf. Eine Rückerstattung nicht genutzter Kontingente ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.

(16) Störungen außerhalb der Sphäre von KingsCorp
Verzögerungen und Leistungseinschränkungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Ausfällen von Drittinfrastruktur oder fehlender Mitwirkung des Kunden verschieben Fristen entsprechend und begründen keinen Verzug von KingsCorp.

(17) Steuern, Abgaben, Quellensteuer
Der Kunde trägt etwaige Quellensteuern, Zölle oder vergleichbare Abgaben. Müssen Beträge einbehalten werden, erhöht der Kunde die Zahlung so, dass KingsCorp der vertraglich geschuldete Netto-Betrag zufließt, es sei denn, zwingendes Recht steht dem entgegen.

(18) Sonstiges
Rabatte gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und verlieren ihre Wirkung bei Zahlungsverzug wesentlich. Weitergehende Rechte von KingsCorp im Falle des Verzugs oder der Nichterfüllung bleiben unberührt.

§9 Abnahme und Gewährleistung

(1) Gegenstand der Abnahme
Abnahmefähig sind die vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungsergebnisse (z. B. Website/Modul/Feature, Konfiguration, Dokumentation, Designsystem). Bei reinen Dienstleistungen ohne Werkcharakter gilt die Abnahme sinngemäß für die jeweils geschuldete Teilleistung.

(2) Abnahmeverfahren
KingsCorp stellt die Ergebnisse zur Prüfung bereit (z. B. Staging/Preview/Produktionsumgebung) und informiert den Kunden über die Abnahmebereitschaft. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde
a) die Leistung produktiv nutzt, oder
b) nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung begründete Mängel schriftlich (Textform genügt) rügt.
Eine (kurze) Funktionsprüfung auf Basis der vereinbarten Abnahmekriterien ist zulässig. Auf Wunsch kann ein Abnahmeprotokoll erstellt werden.

(3) Teilabnahmen und Iterationen
Für in sich abgeschlossene Teilergebnisse können Teilabnahmen erfolgen. Abgenommene Teilumfänge bilden die Grundlage für Folgeschritte; Mängel an bereits abgenommenen Teilen sind nur zu rügen, wenn sie die Gesamtfunktion in späteren Phasen wesentlich beeinträchtigen oder verborgen waren.

(4) Mängelrüge und Mitwirkung
Mängel sind mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (Reproduktionsschritte, Screenshots/Logs, Umgebung) zu rügen. Der Kunde stellt erforderliche Zugänge/Testdaten zeitnah bereit. Unternehmer iSd UGB trifft die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 UGB).

(5) Gewährleistung – Art der Nacherfüllung
Bei berechtigten Sach- oder Rechtsmängeln leistet KingsCorp nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierzu ist eine angemessene Frist zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (u. a. Preisminderung/Rücktritt bei wesentlichen Mängeln) zu; weitergehende Ansprüche richten sich nach der Haftungsregelung.

(6) Ausschlüsse / Kein Mangel
Kein Gewährleistungsfall liegt vor bei:
a) Abweichungen, die aus unsachgemäßer Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlender Systemvoraussetzungen, Fremd-Plugins, fehlerhaften Daten/Imports oder unterlassener Mitwirkungen entstehen;
b) Beeinträchtigungen durch Drittanbieter-Infrastruktur (z. B. Hosting, Payment, KI-APIs) außerhalb der Sphäre von KingsCorp;
c) normale Verschleiß-/Abnutzungserscheinungen digitaler Artefakte (z. B. Inkompatibilitäten durch Browser-/OS-Updates) ohne beauftragte Wartung;
d) rein kosmetischen Abweichungen ohne Funktionsbeeinträchtigung, sofern nicht anders vereinbart.
Support für solche Fälle kann KingsCorp als kostenpflichtige Zusatzleistung erbringen.

(7) Open-Source und Drittkomponenten
Setzt die Lösung Open-Source-Software oder Drittkomponenten ein, gelten deren Lizenzen/Bedingungen ergänzend. KingsCorp gewährleistet die ordnungsgemäße Integration nach Vertragsstand; weitergehende Eigenschaften der Drittkomponenten schuldet der jeweilige Anbieter.

(8) Updates nach Abnahme
Anpassungen an neue Browser/Endgeräte, Sicherheits-/Framework-Updates und Funktionsänderungen nach Abnahme sind nur geschuldet, wenn Wartung/Betrieb vertraglich vereinbart wurden; andernfalls gelten sie als Change Request.

(9) Gewährleistungsfristen
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Etwaige vertragliche Service-Levels (Reaktions-/Behebungszeiten) ergeben sich ausschließlich aus einer gesonderten Servicevereinbarung (SLA).

(10) Rechtsmängel
KingsCorp verschafft dem Kunden die vereinbarten Nutzungsrechte an eigenen Leistungsergebnissen. Bei geltend gemachten Rechten Dritter wird der Kunde KingsCorp unverzüglich informieren und die Rechtsverteidigung ermöglichen. KingsCorp kann nach eigener Wahl das Nutzungsrecht verschaffen, die Leistung austauschen oder anpassen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(11) Änderungen über den vereinbarten Umfang
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Features, neue Zielplattformen, Designänderungen), werden gesondert vergütet und können Terminpläne angemessen verlängern.

(12) Verhältnis zur Haftung
Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln richten sich im Übrigen nach der Haftungsregelung dieser Nutzungsbedingungen; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§10 Support und Verfügbarkeit

(1) Leistungsumfang und Pakete

Supportleistungen richten sich nach dem gebuchten Paket bzw. einer gesonderten Servicevereinbarung (SLA). Geregelt werden u. a. Kanäle, Supportzeiten, Reaktions- und Behebungsziele, Prioritäten, Eskalationswege und Reporting.

(2) Supportzeiten
Soweit nicht anders vereinbart: Montag–Freitag, 09:00–17:00 Uhr (CET/CEST), österreichische Feiertage ausgenommen. Erweiterte Zeiten (z. B. 24/7) und Bereitschaften bedürfen vorheriger schriftlicher Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

(3) Supportkanäle
Akzeptierte Kanäle sind die im Paket genannten (z. B. Ticketsystem/Helpdesk, E-Mail, optionale Hotline). Anfragen außerhalb dieser Kanäle gelten nicht als fristauslösend.

(4) Incident vs. Service Request
Fehler- oder Ausfallmeldungen („Incidents“) werden anders behandelt als Änderungswünsche oder Beratungen („Service Requests“). Änderungswünsche sind nicht Teil der Mängelbehebung und werden gesondert bepreist.

(5) Prioritäten und Zielzeiten (Beispiel ohne SLA-Garantie)
– P1 (kritisch, Komplettausfall Produktion): erste Reaktion bestmöglich kurzfristig, Arbeit bis zur Stabilisierung priorisiert.
– P2 (hoch, wesentliche Funktion stark beeinträchtigt): erste Reaktion innerhalb eines Arbeitstages.
– P3 (mittel, Umgehung möglich): erste Reaktion innerhalb von zwei Arbeitstagen.
– P4 (niedrig, kosmetisch/Fragen): erste Reaktion innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Verbindliche Reaktions- und Behebungszeiten gelten nur bei ausdrücklich vereinbartem SLA.

(6) Mitwirkung des Kunden
Für effizienten Support stellt der Kunde reproduzierbare Fehlerbeschreibungen, Screenshots/Logs, System- und Zugangsdaten (sicher), Testnutzer, Freigaben und Ansprechpartner bereit und ermöglicht Remote-Zugriff, soweit erforderlich. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen angemessen.

(7) Wartungsfenster und Änderungen
Geplante Wartungen (z. B. Sicherheits-/Framework-Updates, Datenbankpflege) können kurzzeitige Einschränkungen verursachen. KingsCorp kündigt planbare Wartungen mit angemessener Vorlaufzeit an; Notfall-/Sicherheits-Wartungen können kurzfristig erfolgen.

(8) Verfügbarkeit
Ohne gesondertes SLA wird keine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) geschuldet; es gilt eine angemessene Best-Effort-Leistung. Verfügbarkeits- oder Wiederherstellungsziele (z. B. 99,9 %, RTO/RPO) gelten ausschließlich bei ausdrücklicher Vereinbarung.

(9) Drittanbieter-Infrastruktur
Soweit Dienste Dritter (z. B. Hosting, CDN, DNS, E-Mail-/Zahlungs-/KI-Dienste, App-Stores) betroffen sind, gelten deren Bedingungen und SLAs ergänzend. Für Störungen, Leistungsmerkmale oder Ausfälle außerhalb der Sphäre von KingsCorp übernimmt KingsCorp keine Haftung; etwaige Ansprüche richten sich nach den Konditionen des jeweiligen Drittanbieters.

(10) Monitoring, Protokolle und Datenschutz
KingsCorp kann zur Fehleranalyse und Stabilität in angemessenem Umfang technische Protokolle verarbeiten (z. B. Zeitpunkte, Statuscodes, User-Agent/IP). Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Datenschutzerklärung und ggf. eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV/DPA).

(11) Updates, End-of-Life und Kompatibilität
KingsCorp informiert bei wesentlichen Technologie- oder Abhängigkeitswechseln (z. B. EOL von Frameworks). Anpassungen an neue Browser/OS/Devices, Refactorings oder Migrationsarbeiten sind nur geschuldet, wenn Wartung/Betrieb vereinbart wurden; andernfalls gelten sie als kostenpflichtige Änderungen.

(12) Eskalation
Bei kritischen Störungen erfolgt auf Wunsch eine Eskalation an einen technischen Verantwortlichen. Eskalationsstufen und Kommunikationswege (z. B. Statusupdates per E-Mail) ergeben sich aus Paket/SLA.

(13) Ausschlüsse
Nicht vom Support umfasst sind u. a. Probleme durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen durch den Kunden/Dritte, Inkompatibilitäten mit nicht vereinbarten Plugins/Integrationen, Datenfehler, Inhalte Dritter, Schulungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie Tätigkeiten außerhalb der Supportzeiten ohne entsprechende Vereinbarung.

(14) Vergütung außerhalb des Umfangs
Leistungen außerhalb des gebuchten Pakets/SLA (z. B. Ad-hoc-Einsätze, Wochenenden/Feiertage, umfangreiche Analysen) werden nach vereinbarten Sätzen abgerechnet.

(15) Informationspflichten
Der Kunde informiert KingsCorp unverzüglich über sicherheits- oder betriebsrelevante Vorfälle (z. B. kompromittierte Zugangsdaten, Datenpannen, rechtliche Anfragen). KingsCorp informiert den Kunden angemessen über wesentliche Betriebsstörungen und Wiederanlaufmaßnahmen.

(16) Verhältnis zu Gewährleistung und Haftung
Supportregelungen lassen die gesetzlichen bzw. vertraglichen Bestimmungen zu Gewährleistung und Haftung unberührt. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den entsprechenden Abschnitten dieser Nutzungsbedingungen.

§11 Drittanbieter und externe Links

(1) Integration externer Dienste
KingsCorp kann zur Leistungserbringung Dienste Dritter integrieren oder anbinden (z. B. Hosting/CDN/DNS, E-Mail/SMS-Gateways, Zahlungsdienste, Analytics, Schriften/Fonts, Karten, KI-/ML-Dienste, Bild-/Videoplattformen, App-Stores, CRM/ERP-Schnittstellen). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt KingsCorp hierfür Integrations-/Konfigurationsleistungen; die eigentliche Drittleistung wird vom jeweiligen Anbieter verantwortet.

(2) Vertragsbeziehungen und Bedingungen der Drittanbieter
Für die Nutzung externer Dienste gelten die Vertrags-, Lizenz-, Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der jeweiligen Anbieter ergänzend. Je nach Modell kommt ein Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande (z. B. eigenes Konto/Lizenz des Kunden) oder KingsCorp nutzt im Auftrag des Kunden eigene Konten/Lizenzen. In beiden Fällen ist der Kunde verpflichtet, die einschlägigen Bedingungen einzuhalten; weitergehende Rechte an Drittleistungen werden nicht durch KingsCorp eingeräumt.

(3) Gebühren und Preisänderungen
Entgelte, Nutzungsgebühren oder variable Kosten (z. B. API-Calls, Storage/Bandbreite, Lizenz-/Sitzkosten) der Drittanbieter sind – sofern nicht ausdrücklich im Angebot inkludiert – vom Kunden zu tragen und können durch die Drittanbieter angepasst werden. Änderungen solcher Fremdpreise oder Wechselkurseffekte können an den Kunden weitergegeben werden, insbesondere bei Verlängerungen/Erneuerungen.

(4) Verfügbarkeit, SLAs und Funktionsumfang
Verfügbarkeit, Latenz, Sicherheitsniveau, Roadmap und Funktionsumfang externer Dienste richten sich nach den jeweiligen SLAs/Policies des Drittanbieters. KingsCorp übernimmt keine Haftung für Störungen, Einschränkungen, Leistungsänderungen oder Einstellungen externer Dienste außerhalb der eigenen Sphäre. KingsCorp schuldet ohne gesonderte Vereinbarung keine Kompensation für Ausfälle Dritter.

(5) Änderungen, Ersatz und Abkündigungen
Drittanbieter können Produkte/Funktionen ändern, umbenennen, migrieren oder abkündigen. KingsCorp ist berechtigt, nach angemessener Abstimmung funktional vergleichbare Alternativen einzusetzen. Notwendige Umstellungen/Migrationen, die nicht vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.

(6) Datenverarbeitung und Datenschutz
Soweit durch die Einbindung externer Dienste personenbezogene Daten verarbeitet oder an Dritte übermittelt werden, erfolgt dies auf Grundlage der Datenschutzerklärung, geltender Gesetze (insb. DSGVO) und – falls erforderlich – eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV/DPA). Datenstandorte, Unterauftragnehmer, Übermittlungen in Drittländer und geeignete Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln) richten sich nach dem jeweiligen Drittanbieter. Der Kunde prüft, ob der Einsatz des jeweiligen Dienstes mit seinen rechtlichen Vorgaben (inkl. Branchen-/Aufsichtsrecht) vereinbar ist.

(7) Zugangsdaten, Sicherheit und Compliance
API-Schlüssel, Tokens, Passwörter und Administrationszugänge sind vom Kunden sicher zu verwahren und regelmäßig zu rotieren (Least-Privilege-Prinzip). Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung externer Dienste (z. B. Ratenlimits, zulässige Inhalte, Export-/Sanktionsrecht, Jugendschutz) compliant erfolgt; Verstöße können zur Sperre durch den Drittanbieter führen. KingsCorp kann bei Sicherheitsvorfällen Zugänge temporär deaktivieren oder neu ausstellen.

(8) Inhalte Dritter und Embeds
Soweit Inhalte Dritter (z. B. Kartenkacheln, Videos, Widgets, Social-Plugins) eingebettet werden, liegen Verantwortung und Rechte bei den jeweiligen Anbietern/Rechteinhabern. Solche Einbettungen können durch den Drittanbieter Nutzungs- und Telemetriedaten erheben. Der Kunde ist für erforderliche Hinweise, Einwilligungen und Cookie-/Tracking-Einstellungen verantwortlich.

(9) Externe Links
Externe Links werden als Service bereitgestellt. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar. Eine fortlaufende inhaltliche Kontrolle verlinkter Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverletzungen werden entsprechende Links entfernt. KingsCorp macht sich fremde Inhalte nicht zu eigen und übernimmt hierfür keine Haftung.

(10) Verantwortlichkeit und Freistellung
Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Nutzung externer Dienste und stellt KingsCorp von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen, vertragswidrigen oder gegen Policies verstoßenden Nutzung solcher Dienste resultieren, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

(11) Datenportabilität und Migration
Auf Wunsch unterstützt KingsCorp – soweit zumutbar und technisch möglich – beim Export von Inhalten/Daten aus Drittdiensten. Ein Anspruch auf bestimmte Austauschformate, Vollständigkeit historischer Daten oder Kompatibilität besteht ohne gesonderte Vereinbarung nicht. Migrationsleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand vergütet.

(12) Open-Source und sonstige Komponenten
Für Open-Source-Bestandteile und sonstige Lizenzkomponenten gelten die jeweiligen Lizenzen vorrangig, soweit sie abweichende Regelungen enthalten. Lizenzhinweise werden auf Anfrage bereitgestellt.

(13) Haftungsrahmen
Unberührt bleiben die Haftungsregeln dieser Nutzungsbedingungen. Für Leistungen, die außerhalb der Einfluss- und Verantwortungssphäre von KingsCorp liegen (insb. reine Drittanbieter-Störungen), ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.

(14) Eigene Verantwortung des Nutzers
Die Nutzung externer Dienste erfolgt in eigener Verantwortung des Nutzers/Kunden. Er prüft Eignung, Risiken, Kosten und rechtliche Zulässigkeit für den konkreten Einsatzfall und sorgt für angemessene Backups, Notfall-/Fallback-Konzepte und Rechteverwaltung.

§12 Haftung

(1) Grundsatz / Unbeschränkte Haftung
KingsCorp haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Leichte Fahrlässigkeit / Kardinalpflichten
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KingsCorp nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Haftungshöchstgrenze (B2B)
Gegenüber Unternehmern (iSd UGB) ist – soweit gesetzlich zulässig und sofern nicht abweichend vereinbart – die Haftung von KingsCorp für Fälle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach insgesamt auf den Netto-Vergütungsbetrag der letzten 12 Monate vor Eintritt des Schadensereignisses beschränkt. Diese Begrenzung gilt nicht bei den in Absatz (1) genannten Fällen und nicht bei nach dem Produkthaftungsgesetz zwingender Haftung.

(4) Ausgeschlossene Schäden (soweit gesetzlich zulässig)
Von der Haftung ausgeschlossen sind mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangener Gewinn, Produktions-/Betriebsunterbrechungen, Zins-/Finanzierungsschäden, nicht erzielte Einsparungen sowie Datenverluste, soweit deren Eintritt bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre. Für konkrete Rechtsfolgen infolge der Nutzung ungeprüfter KI-Outputs gilt ergänzend § 7.

(5) Produkthaftung / Zwingendes Recht
Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie weitere zwingende gesetzliche Rechte (insb. Verbraucherschutz) bleiben unberührt.

(6) Drittanbieter / Sphäre Dritter
Für Störungen, Ausfälle, Leistungsänderungen oder Datenverluste, die auf Drittanbieter-Infrastruktur (z. B. Hosting, CDN, DNS, Zahlungs- oder KI-Dienste) zurückgehen und außerhalb der Einfluss- und Verantwortungssphäre von KingsCorp liegen, besteht – unbeschadet etwaiger Rückgriffsrechte gegen den Drittanbieter – keine Haftung; vgl. §§ 10, 11.

(7) Mitverschulden / Schadensminderung
Ein Mitverschulden des Kunden (z. B. fehlende Mitwirkung, unsachgemäße Nutzung, Einsatz nicht freigegebener Plugins/Integrationen, unterlassene Backups) mindert den Anspruch entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden zu mindern und zumutbare Notfall-/Fallback-Maßnahmen zu ergreifen.

(8) Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von KingsCorp.

(9) Garantien / Beschaffenheitszusagen
Eine Garantie oder Beschaffenheitszusicherung wird nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet ist. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt (§ 9).

(10) Rechtsmängel / Schutzrechte Dritter
Bei behaupteten Verletzungen von Schutzrechten Dritter gilt ergänzend: KingsCorp kann nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Kunden ein Nutzungsrecht verschaffen, die Leistung so abändern, dass keine Rechte mehr verletzt werden, oder eine gleichwertige, zumutbare Ersatzleistung bereitstellen. Weitergehende Ansprüche bestimmen sich nach diesen Haftungsregeln und § 9 Abs. (10).

(11) Höhere Gewalt
Für Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Netzausfälle) haftet KingsCorp nicht; Fristen verlängern sich um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

(12) Anwendungsbereich / Verjährung
Die vorstehenden Regelungen gelten für vertragliche wie außervertragliche Ansprüche. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt; abweichende Fristen gelten nur, wenn ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig.

(13) Vorrang zwingenden Rechts / Verbraucher
Soweit vorstehende Beschränkungen nach zwingendem Recht – insbesondere gegenüber Verbrauchern – nicht oder nicht vollständig wirksam vereinbart werden können, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§13 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Anwendungsbereich
Dieses Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des KSchG, die mit KingsCorp Verträge im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen.

(2) Fristbeginn und Dauer
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
a) Bei Dienstleistungs- und digitalen Inhalten (nicht auf einem körperlichen Datenträger) beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
b) Werden ausnahmsweise Waren geliefert, beginnt die Frist mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter (nicht der Beförderer) die Ware erhält; bei Teillieferungen mit Erhalt der letzten Teilsendung.

(3) Ausübung des Widerrufs
Der Widerruf erfolgt durch eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) an KingsCorp; eine Begründung ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung innerhalb der 14 Tage.

(4) Folgen des Widerrufs
KingsCorp erstattet dem Verbraucher alle erhaltenen Zahlungen einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von KingsCorp angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat) spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das der Verbraucher eingesetzt hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(5) Wertersatz bei Dienstleistungen
Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er KingsCorp einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen am Gesamtumfang entspricht.

(6) Digitale Inhalte ohne Datenträger
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn KingsCorp – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und in Kenntnis des Verbrauchers, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verliert – vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen hat (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG).

(7) Ausschluss- und Erlöschensgründe (§ 18 FAGG – auszugsweise)
Das Widerrufsrecht besteht nicht oder erlischt u. a. bei:
a) vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn mit der Ausführung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts begonnen wurde;
b) Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind;
c) versiegelten Waren aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
d) Ton-/Videoaufnahmen oder Software in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde;
e) Zeitungen/Zeitschriften, mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen;
f) Terminbezogenen Dienstleistungen (z. B. gebuchte Schulungen/Workshops zu einem konkreten Datum);
g) sonstigen gesetzlich geregelten Fällen des § 18 FAGG.

(8) Rücksendungen von Waren (falls einschlägig)
Bei Waren hat der Verbraucher die unverzügliche Rücksendung, spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Widerrufserklärung, zu veranlassen. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern KingsCorp diese nicht übernimmt. Für einen Wertverlust der Ware muss der Verbraucher aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

(9) Kontakt für den Widerruf
Widerrufserklärungen sind an die im Impressum angegebenen Kontaktwege von KingsCorp zu richten (E-Mail oder Post; bitte Vertrags-/Rechnungsnummer anführen).

(10) Muster-Widerruf (unverbindliche Vorlage)
– Empfänger: KingsCorp, [Adresse/E-Mail aus Impressum]
– Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung / Lieferung der folgenden Ware: [Bezeichnung]
– Bestellt am / erhalten am: [Datum]
– Name und Anschrift des Verbrauchers: [Name, Adresse]
– Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)

(11) Verhältnis zu zwingendem Recht
Zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften – insbesondere nach FAGG und KSchG – bleiben unberührt. Etwaige weitergehende vertragliche Rücktrittsrechte des Verbrauchers bleiben bestehen.

§14 Datenschutz

(1) Grundsatz und Geltungsbereich
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Datenschutzgesetz (DSG) sowie weiteren anwendbaren Vorschriften. Diese Regelung gilt für die Nutzung der Websites, Web-Apps, Plattformen und Leistungen von KingsCorp. Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen und enthält Details zu Art, Umfang, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und Betroffenenrechten.

(2) Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter
KingsCorp ist für die Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Website und der eigenen Vertragsabwicklung in der Regel Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
Soweit KingsCorp Leistungen im Auftrag des Kunden erbringt (z. B. Betrieb/Hosting von Kundenlösungen, Verarbeitung von Endkundendaten), verarbeitet KingsCorp personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV/DPA).

(3) Kategorien verarbeiteter Daten
Je nach Nutzung können insbesondere folgende Kategorien betroffen sein: Bestands- und Stammdaten (z. B. Name, Firma), Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Adresse), Vertrags- und Abrechnungsdaten, Inhaltsdaten (z. B. Texte/Uploads), Nutzungs-/Meta-Daten (Logfiles, IP-Adresse, Zeitstempel, Geräte-/Browser-Informationen), Support-/Kommunikationsdaten sowie – bei Zahlungen – Zahlungsdaten (über Zahlungsdienstleister).

(4) Zwecke und Rechtsgrundlagen
Typische Zwecke sind: Bereitstellung der Website/Plattformen, Vertragserfüllung und -anbahnung, Support/Kommunikation, Sicherheit/Fehleranalyse, Leistungsoptimierung, Abrechnung sowie – bei Einwilligung – Marketing/Analyse.
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag/Anbahnung), lit. c (rechtliche Pflichten), lit. f (berechtigte Interessen: sichere, effiziente und wirtschaftliche Leistungserbringung, Missbrauchsabwehr, Produktverbesserung), lit. a (Einwilligung, z. B. für optionale Cookies/Newsletter).

(5) Cookies, Tracking, Einwilligungen
Einsatz von Cookies/ähnlichen Technologien erfolgt nur, soweit technisch erforderlich oder mit Einwilligung (Opt-in) für Analyse/Marketing. Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen bzw. in den Cookie-Einstellungen geändert werden. Details (Anbieter, Zwecke, Speicherdauer) stehen in der Datenschutzerklärung/Cookie-Policy.

(6) Empfänger und Drittanbieter
Empfänger können insbesondere sein: Hosting/CDN/DNS, E-Mail-/Kommunikations-/Ticket-Systeme, Zahlungsdienste, Analyse-/Monitoring-/Sicherheits-Tools, Newsletter-/CRM-Dienste, KI-/ML-Dienste sowie technische Dienstleister. Mit Auftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO; sie verarbeiten Daten nur nach Weisung und unter geeigneten Sicherheitsmaßnahmen.

(7) Drittlandübermittlungen
Übermittlungen in Drittländer (außerhalb des EWR) erfolgen nur, wenn ein Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO) vorliegt oder geeignete Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO) implementiert wurden. Ergänzend werden, soweit erforderlich, zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen. Näheres in der Datenschutzerklärung.

(8) Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen (z. B. Unternehmens-/Steuerrecht). Danach erfolgt Löschung oder Anonymisierung.

(9) Sicherheit der Verarbeitung
KingsCorp trifft technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO (z. B. Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Härtung/Updates, Protokollierung, Backup-/Recovery-Konzepte, Need-to-know/Least-Privilege). Sicherheitsrelevante Ereignisse werden in einem angemessenen Umfang protokolliert und geprüft.

(10) Betroffenenrechte
Betroffene haben – im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen – Rechte auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO, insbesondere gegen Verarbeitungen auf Basis berechtigter Interessen oder zu Direktmarketingzwecken). Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Anfragen sind über die in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktwege zu stellen.

(11) Beschwerderecht
Betroffene können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), insbesondere bei der für ihren Wohnsitz oder den Sitz von KingsCorp zuständigen Behörde (in Österreich: Datenschutzbehörde).

(12) Besondere Verarbeitungen / KI
Für KI-bezogene Verarbeitungen (Prompts, Modell-Outputs, Protokolle) gelten ergänzend die KI-spezifischen Bedingungen (§ 7) sowie die Datenschutzerklärung. Sensible Daten sollten nur verarbeitet werden, wenn hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage vorliegt und dies vertraglich vorgesehen ist (einschließlich AVV/DPA).

(13) Gemeinsame Verantwortlichkeit / Joint Control (falls einschlägig)
Sollte im Einzelfall eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit Partnern vorliegen (Art. 26 DSGVO), wird eine entsprechende Vereinbarung geschlossen; die wesentlichen Inhalte und Zuständigkeiten werden in der Datenschutzerklärung dargestellt.

(14) Änderungen
KingsCorp kann die Datenschutzerklärung und diese Datenschutzklausel anpassen, wenn rechtliche, technische oder betriebliche Gründe dies erfordern. Die jeweils aktuelle Fassung ist über die Website abrufbar; wesentliche Änderungen werden in geeigneter Weise kommuniziert.

(15) Vorrang der Datenschutzerklärung
Im Zweifel geht die Datenschutzerklärung den vorliegenden allgemeinen Datenschutzbestimmungen vor, soweit sie speziellere oder aktuellere Informationen zu konkreten Verarbeitungen enthält.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von KingsCorp. Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstände ihres Wohnsitzes.

(3) Vertragssprache und Auslegung
Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Überschriften dienen nur der Lesbarkeit und entfalten keine eigenständige Rechtswirkung. Sollten einzelne Bestimmungen unterschiedlich auslegbar sein, ist diejenige Auslegung maßgeblich, die Sinn und Zweck des Vertrages am besten entspricht.

(4) Änderungen der Nutzungsbedingungen
KingsCorp kann diese Nutzungsbedingungen aus sachlichen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, technische Weiterentwicklungen, Anpassungen von Prozessen/Sicherheitsstandards) anpassen. Änderungen werden in geeigneter Weise vorab mitgeteilt (z. B. Website-Hinweis, E-Mail). Widerspricht der Kunde nicht binnen 14 Tagen ab Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert.
Für Verbraucher gilt: Diese Zustimmungsfiktion kommt nur für zumutbare Änderungen zum Tragen; wesentliche Änderungen, die die Hauptleistungspflicht berühren, bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung oder es steht ein Sonderkündigungsrecht zu.

(5) Schriftform / Textform
Rechtsgeschäftliche Erklärungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form (z. B. Schriftform mit Unterschrift) vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden (einschließlich Nebenabreden) haben Vorrang.

(6) Abtretung und Subunternehmer
KingsCorp ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen zu übertragen bzw. Subunternehmer einzusetzen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden und Datenschutz/Geheimhaltung gewahrt sind. Der Kunde darf Ansprüche gegen KingsCorp nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung abtreten; Geldforderungen dürfen im Rahmen von Factoring abgetreten werden.

(7) Keine stillschweigende Rechtsverwirkung
Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts oder die Duldung eines Verstoßes begründet keinen Verzicht auf Rechte; Rechte können weiterhin geltend gemacht werden.

(8) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt – soweit rechtlich zulässig – jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

(9) Reihenfolge bei Widersprüchen
Im Falle von Widersprüchen gilt die in § 1 Abs. 4 festgelegte Rangfolge (individuelle Vereinbarung → Angebot/Bestell- bzw. Auftragsbestätigung → Leistungsbeschreibung/SLA → diese Nutzungsbedingungen → Policies).

(10) Mitteilungen
Mitteilungen können an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift/E-Mail-Adresse oder – sofern vorhanden – über das vereinbarte Kundenportal erfolgen. Mitteilungen gelten mit Zugang als zugegangen; E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse abgesendet wurden und kein Zustellfehler angezeigt wird.

(11) Gesamte Vereinbarung
Diese Nutzungsbedingungen bilden gemeinsam mit Angebot/Vertrag/Leistungsbeschreibung die gesamte Vereinbarung der Parteien über ihren Gegenstand. Frühere Absprachen werden aufgehoben, soweit sie nicht ausdrücklich fortgelten.

(12) Inkrafttreten / Version
Es gilt die jeweils aktuelle, veröffentlichte Fassung dieser Nutzungsbedingungen. Das Inkrafttreten der geänderten Fassung wird in der Änderungsmitteilung ausgewiesen. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§16 Kontakt

(1) Zuständige Stelle
Anfragen zu diesen Nutzungsbedingungen sind an KingsCorp zu richten. Die jeweils aktuellen Kontaktwege (Postanschrift, E-Mail, ggf. Telefon) ergeben sich aus dem Impressum der Website.

(2) Allgemeine Anfragen
Allgemeine, nicht dringliche Anfragen zu Inhalt und Auslegung dieser Bedingungen können per E-Mail über die im Impressum genannten Adressen gestellt werden. KingsCorp beantwortet Anfragen innerhalb angemessener Frist; die tatsächliche Bearbeitungszeit kann je nach Komplexität und Auslastung variieren.

(3) Vertrags- und Supportthemen
Vertragsbezogene Anliegen (z. B. Leistungsumfang, Angebote, Änderungen) sowie technische Supportthemen sind über die vereinbarten Kanäle (z. B. Ticketsystem/Helpdesk, E-Mail) einzureichen. Es gelten die Regelungen in § 10 (Support und Verfügbarkeit).

(4) Datenschutz- und Betroffenenrechte
Anfragen zu Datenschutz, insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch, sind an den in der Datenschutzerklärung genannten datenschutzrechtlichen Ansprechpartner/Verantwortlichen zu richten (vgl. § 14). Bitte geben Sie – soweit erforderlich – Angaben zur Identifikation und zum konkreten Verarbeitungszusammenhang an.

(5) Responsible Disclosure (Sicherheit)
Sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. potenzielle Schwachstellen) können vertraulich gemeldet werden. Bitte sehen Sie von aktiven Angriffen/Tests ab und befolgen Sie die Grundsätze der Responsible Disclosure (vgl. §§ 3, 6). KingsCorp bestätigt den Eingang und informiert nach angemessener Prüfung über weitere Schritte.

(6) Form und Wirksamkeit von Mitteilungen
Rechtsverbindliche Erklärungen, Fristsetzungen, Mahnungen oder Zustellungen sind in der Regel in Text- oder Schriftform an die im Impressum angeführten Kontaktwege zu richten. Mitteilungen über Social-Media-Kanäle gelten nicht als fristauslösend, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(7) Sprache
Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Korrespondenz in Englisch kann – ohne Rechtsanspruch – entgegengenommen werden; im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich (vgl. § 15).

(8) Erreichbarkeit
Anfragen werden üblicherweise während der geschäftsüblichen Zeiten bearbeitet; weitergehende Erreichbarkeiten richten sich nach gesonderten Vereinbarungen bzw. dem gebuchten Supportpaket (§ 10).

(9) Nachweis und Protokollierung
Zum Nachweis der Kommunikation und zur Bearbeitung kann KingsCorp Anfragen journalisieren (Zeitpunkt, Kanal, Betreff, Bearbeitungsstand) und – unter Beachtung des Datenschutzrechts – in entsprechenden Systemen speichern.

(10) Vorrang spezieller Kontaktwege
Soweit für einzelne Leistungen spezielle Kontaktwege oder Eskalationspfade vereinbart wurden (z. B. SLA-Hotline, dedizierter Projektkanal), haben diese für die jeweilige Leistung Vorrang.

 

 

§ 17 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

(1) Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen (insb. Geschäfts-/Betriebs-/Kundendaten, Quellcode, Zugangsdaten, Preise, Vertragsinhalte) streng vertraulich. Die Nutzung ist ausschließlich zur Vertragserfüllung erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder eine gesetzliche Pflicht besteht. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei rechtmäßig bekannt waren oder unabhängig entwickelt wurden, und wirkt drei (3) Jahre über die Vertragsbeendigung hinaus fort.

(2) Laufzeit, Kündigung und Suspendierung
Projektverträge enden mit Leistungserbringung/Abnahme. Dauerleistungen (z. B. Wartung/Betrieb/Support) laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit bzw. auf unbestimmte Zeit; sie können mit 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung besteht. Außerordentliche Kündigung ist bei wichtigem Grund möglich (u. a. schwerwiegender Vertragsverstoß, wiederholter Missbrauch, Zahlungsverzug trotz Mahnung). Bei Sicherheitsrisiken oder Rechtsverletzungsverdacht darf KingsCorp Leistungen vorläufig einschränken oder sperren, bis die Gründe beseitigt sind. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen und Fremdkosten sind zu vergüten.

(3) Datenexport, Rückgabe und Löschung nach Vertragsende
Nach Vertragsende stellt KingsCorp – soweit vertraglich vereinbart und technisch zumutbar – einen Export der beim Kunden liegenden Daten in einem marktüblichen Format bereit; ein Anspruch auf bestimmte Zielformate oder vollständige Historien besteht ohne besondere Vereinbarung nicht. Der Kunde wirkt beim Export/Migration mit. Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen löscht KingsCorp verbleibende Kundendaten aus produktiven Systemen; Protokolle/Backups werden turnusgemäß überschrieben. Auf Wunsch kann eine Löschbestätigung in angemessenem Umfang bereitgestellt werden.

(4) Nichtabwerbung (optional, B2B)
Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und zwölf (12) Monate danach keine wesentlich am Projekt beteiligten Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben oder anzustellen, es sei denn, die andere Partei stimmt vorher schriftlich zu. Verstöße begründen eine angemessene Vertragsstrafe; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
[Hinweis: Falls nicht gewünscht, Absatz (4) streichen.]

(5) Alternative Streitbeilegung / OS-Plattform (Verbraucherhinweis)
KingsCorp ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt. Hinweis gem. Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.